Sonderverträge - GMP-Vertrag
Einen Fortschritt in Richtung zu mehr Partnerschaft am Bau (und weniger Agonie) bietet die anglo-amerikanische Entwicklung. Beim "guaranteed Maximum Price - Modell", kurz GMP genannt, verspricht der GU dem Bauherrn, ihm ein Bauwerk zu einem bestimmten Maximalpreis zu erstellen. Im Gegenzug muss der Bauherr den GU von Anfang an in das Projekt einbinden, damit dieser auf der Basis seines Know-hows die Kosten im vereinbarten Rahmen halten kann.
Vertragsgrundlagen
Jedem Bauauftrag liegt im Normalfall auch ein Vertrag zugrunde, wobei mündlich erteilte Aufträge oder - häufiger - Auftragserweiterungen hier und da noch vorkommen sollen. Öffentliche Ausschreibungen basieren überwiegend auf der Rechtsgrundlage der VOB/VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen/Verdingungsordnung für Leistungen), die auch ausdrücklich im Bauauftrag formuliert wird.
Eigentümer / Investor
Bauprojekte, die durch ihre Fertigstellung zu Bauobjekten geworden sind, besitzen immer einen Eigentümer. Bei öffentlichen Bauaufträgen ist der Eigentümer stets die öffentliche Hand, d.h. Städte, Länder oder die Bundesrepublik Deutschland selbst und schließlich, wenn man so will, die Gesamtzahl der deutschen Bürgerinnen und Bürger, zumal diese mit ihren Steuergeldern auch viele Objekte finanziert haben.
Betreiber / Betrieb
In den meisten Fällen von Betreiberimmobilien oder fertiggestellten Bauobjekten der öffentlichen Hände erfolgt die Betreibung durch die jeweilige Gebietskörperschaft oder verbundene Gesellschaften selbst, wenngleich sich hier zur Zeit eine verstärkte Tendenz zu Betreibermodellen in Form von BOT- oder PPP-Modellen anbahnt. Hierauf wird auch in der Sparte BOT/PPP eingegangen, wo derartige Modelle ausführlicher beschrieben werden.
Finanzierung
Alle Finanzierungsvarianten zu den verschiedenartigen Bauprojekten/-objekten müssen projektspezifisch und in Bezug auf den jeweiligen Bauherrn betrachtet werden. Die öffentliche Hand finanziert im Wesentlichen aus Haushaltsmitteln und unter Zurhilfenahme von Bundes- und Landeszuschüssen sowie selbst aufgenommener Kommunalkredite. Die Lebensdauer der behördlichen Investitionen geht oft weit über den Finanzierungshorizont hinaus.