Edition Bauwirtschaft

von Prof. Dr. Bernd Witthaus

Gutachten

Zur Errichtung eines Bauwerkes gehören in der Regel Gutachten, zu deren Einholung der Bauherr (Auftraggeber) oder z..B. ein Generalübernehmer (Auftragnehmer) (es kommt auf den Vertragsinhalt an) entweder gesetzlich oder aufgrund eines geschlossenen Bauvertrages verpflichtet ist. Dabei unterscheidet man Gutachten, die einerseits in der Planungs- und andererseits in der Bauphase erstellt werden, um beispielsweise Bodenverhältnise oder Bauwerte und Baumängel beschreiben.

Nachtragsmanagement

Unter einem Nachtragsmanagement versteht man die Behandlung von Zusatzleistungen des Auftragnehmers, welche nicht im Bauvertrag bzw. im geschuldeten Bau-Soll erfasst wurden. Es betrifft also sowohl die Auftragnehmer, als auch die Auftraggeber sowie die Nachunternehmer und Generalüber- und -unternehmer. Das heißt auch, dass jede Leistung, die nicht im Bauvertrag erfasst wurde oder werden konnte, im Zuge von Nachtragsverhandlungen zu einer Kostenerhöhung bzw. Baupreisnachforderung führt.

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