Edition Bauwirtschaft

von Prof. Dr. Bernd Witthaus

Projektsteuerung

Fortsetzung

Damit verbunden war jedoch ein "Einbruch" in das Gebiet der Projektentwicklung bzw. in die Leistungsphasen 1-4 der HoAI, was eher irritierend wirkt.Wenn man beim Leistungsbild der HOAI bleibt, so handelt es sich bei der Projektsteuerung um eine Koordinierung in der Realisierungsphase eines (im Bau befindlichen) Projektes. Diese Projektsteuerung bildet eine Art Gegengewicht auf Bauherrnseite/Auftraggeberseite und wird meist im Auftrag eines Bauherrn durch externe, in der Projektsteuerung versierte Ingenieurunternehmen ausgeübt. Sie bildet also das Gegengewicht und die Kontrolle zur Projektleitung des ausführenden Unternehmens.
Ein auf Bauherrnseite eingesetzter Projektsteuerer kümmert sich nicht selten auch um die Bewertung und (ggffls) Abwehr von durch das bauausführende Unternehmen gestellten Nachträgen/Nachforderungen. Dabei handelt es sich um Leistungen, die sich nachträglich erst als notwendig erwiesen haben oder aber z.B. durch Planungsänderungen oder Zusatzwünsche des Bauherrn ausgelöst wurden und im Leistungsverzeichnis und Bauvertrag nicht definiert oder aufgeführt worden waren. Eine der häufigsten Anspruchsgrundlagen für Nachträge ist der "gestörte Bauablauf", soweit der Bauauftraggeber die Störung zu verantworten hat. Über Kausalzusammenhänge dieser Art wird in der Bauindustrie trefflich gestritten, eine Tatsache, welche das Image der Branche in der Öffentlichkeit nicht gerade hebt!

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