Edition Bauwirtschaft

von Prof. Dr. Bernd Witthaus

Vorkalkulation

Fortsetzung

Der Generalübernehmer (GÜ) hingegen beauftragt ein Planungsbüro mit den Planungsarbeiten (u.a. auch die Ausführungsplanung) und verifiziert die Nachunternehmerangebote mit Hilfe eigener Fach- und Führungskräfte oder lässt vor allem die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung und der Fassadenausführung von darauf spezialisierten freiberuflich tätigen Fachingenieuren bzw. Fachingenieurbüros überprüfen, sofern er nicht selbst Planungs- und TGA-Fachingenieure beschäftigt. Handelt es sich bei einer Bauanfrage um eine funktionale Ausschreibung (vereinfacht ausgedrückt: angefragt wird ein Stück Bundesbahnstrecke von Köln nach Frankfurt), so obliegt dem Bauunternehmen/GU/GÜ oder einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) die Gesamtgestaltung des Projektes und die Ausführung desselben in Abstimmung und nach Freigabe bzw. Beauftragung durch den Auftraggeber.
Bei einer Vorkalkulation, die auf einer gewerkeweisen Ausschreibung basiert, liegt in der Regel ein differenziertes Leistungsverzeichnis vor. Nicht immer jedoch enthält eine derartige Ausschreibung mehrere Gewerke; häufig geht es lediglich um ein einziges Gewerk, z.B. bei einem Kanalbau, wo praktisch Erdaushub und Rohrverlegung (eventuell auch Verbau) als Einheit betrachtet werden.

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