Edition Bauwirtschaft

von Prof. Dr. Bernd Witthaus

Polier

Fortsetzung

Im Gegensatz zu der von ihm angeleiteten "Baustellenmannschaft", die allesamt als Lohnempfänger geführt werden (Vorarbeiter, Facharbeiter, Baustellenhelfer) unterliegt der Polier dem Recht des Angestelltentarifs. Der Polier muss eine abgeschlossene Ausbildung in einem Bauberuf besitzen (z.B. Zimmermann, Betonbauer, Maurer) und vor der vor der IHK abzulegenden Polierprüfung eine mehrjähriger Berufspraxis vorweisen können, von der im Einzelfall auch schon einmal abgewichen werden kann. Für den jungen Bauleiter besitzt der Polier eine prägende Funktion, denn er gilt mit seiner praktischen Baustellenerfahrung oft als Mentor und trägt damit zu den grundlegenden Erfahrungen junger Bauleiter entscheidend bei.