Edition Bauwirtschaft

von Prof. Dr. Bernd Witthaus

Gutachten

Fortsetzung

Ein übergeordnetes Gutachten stellt das Umweltverträglichkeitsgutachten dar, welches das Gesamtbauwerk betrifft und erst die Genehmigung für die Realisierung eines Projektes schafft.
Zur Planungsphase gehört auch das Baugrundgutachten (seit 2008 mit gesetzlicher Verpflichtung), welches den planenden Ingenieuren anzeigt, welche technischen Mittel (z.B. Pfähle, Baugrubensicherung, Wasserhaltung etc. bei schwierigem Untergrund) zu verwenden sind, um dem Bauwerk auf Lebenszeit einen sicheren Stand zu gewährleisten. Wie wichtig dies ist, hat der Einsturz des Kölner Archivs leider mit dramatischem Ausgang aufgezeigt. Ferner sollen Bodengutachten wichtige Hinweise zu Bodenverunreinigungen durch Schadstoffe geben, und immer noch führen, fast siebzig Jahre nach Ende des zweiten Weltkriegs, Bodenuntersuchungen zu Blindgängern als gefährlichen Überbleibseln aus der Kriegszeit.
Wächst das Bauwerk in der Projektrealisierungsphase aus dem Boden, so spielt der Brandschutz und das dazugehörende Gutachten eine sehr gewichtige Rolle, zumal die qualitativen Brandschutzanforderungen vom Gesetzgeber inzwischen stark angehoben wurden (siehe z.B. BER-Flughafen). Eine Vielzahl von weiteren Gutachten kann in Form von Bauschadengutachten, Baumängelgutachten, Dämmungsgutachten u.a. bis hin zu verschiedenen Immobiliengutachten folgen.
Grundsätzlich ist der Begriff des Gutachters und Beraters nicht gesetzlich geschützt, doch die zahlreichen Orientierungsmöglichkeiten in der heutigen Medienlandschaft gewährleisten eine ganz gute Transparenz der anbietenden Ingenieurbüros bzw. Gutachter. Allerdings hat der Gesetzgeber den "öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter" kreiert, der von den Industrie- und Handelskammern in einem sehr gründlichen, langwierigen Verfahren geprüft und bestellt wird. Die Zahl der zunehmenden Prozesse in der Bauwirtschaft lässt inzwischen die Gerichte immer mehr auf die vereidigten Gutachter zurückgreifen.
Mit dieser Sachkunde und fachlicher Expertise berät z.B. auch Werner Kreer, Bad Honnef, in den verschiedenen Sachgebieten, sowohl als Gutachter, als auch als Streitschlichter und Moderator im Sinne der neugefassten VOB.