Vertragsgrundlagen
Fortsetzung
Andere nicht von öffentlichen Auftraggebern ausgeschriebene Bauleistungen werden häufig auf Basis der HOAI (Honorarordnung für Ingenieure und Architekten) ausgeschrieben oder der Bauauftrag wird in ein umfangreiches Vertragswerk gefasst, dessen Ausführungen/Bedingungen bedeutsamer sein können als der Baupreis selbst, denn Vertragsstrafen oder präzise formulierte Schadenersatzansprüche bei Verfehlung zeitlicher Zielvorgaben können den Baupreis erheblich relativieren. Auch die Beantragung von Nachträgen zur Bauleistung, die im ursprünglichen Bauvertrag nicht erfasst waren, kann in den Vertragsgrundlagen einen sehr wichtigen Faktor bilden, der einerseits einen (ertrags-)strategischen Hintergrund und zum anderen großes Streitpotenzial bergen kann. Schließlich hängen mögliche, wirtschaftliche Folgen aus dem Bauvertrag - sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer - davon ab, um welche Art von Vertrag es sich handelt. So bietet ein GÜ-Vertrag naturgemäß eine größere Nachtragssicherheit als ein GU-Vertrag. Alles in allem verläuft die Bauvertragsgestaltung auch in Abhängigkeit davon, ob z.B. Tief- oder Hochbauarbeiten ausgeschrieben werden, denn im Hochbaubereich findet man andere Vertragsschwerpunkte und z.B. Risiken als im Tiefbau.