Edition Bauwirtschaft

von Prof. Dr. Bernd Witthaus

Welche Aufgaben haben Menschen zu erfüllen, die in einem Straßenbauprojekt (Stadt- und Landstraßen, mit Ausnahme der Autobahn, die an anderer Stelle besprochen wird) arbeiten und von einer städtischen Behörde (Tiefbauamt) oder einer Landesbehörde (z.B. StraßenNRW) als Auftraggeber, nach einer entsprechenden Ausschreibung, an ein Bauunternehmen (Auftragnehmer) vergeben werden? Die zu bauenden oder zu erneuernden Straßen müssen, genau wie ein Hochbauprojekt, geplant werden. Dies besorgt im Regelfall der Auftraggeber über eigene (städtische oder beim Land angestellte)  Planungsfachleute, wenn diese Aufgaben nicht von Stadt oder Land als Auftraggeber aus verschiedenen Gründen (z.B. Zeitdruck) an ein externes Planungs- bzw. Ingenieurbüro übertragen werden. Ein Tiefbauunternehmen bekommt also die Planungsvoraussetzungen im Normalfall mit der Ausschreibung, die in privaten Ausschreibungsblättern (z.B. IBAU oder Bundesausschreibungsblatt) oder im Internet veröffentlicht werden.

Gemeint sind also die Menschen, die beim bauenden Tiefbauunternehmen selbst eine "Schüppe in die Hand" nehmen, ein Baugerät fahren oder für die Baustelle dispositive Arbeiten leisten. Alle Mitarbeiter tragen mit ihrer Arbeitsleistung jedoch gleichermaßen eine große Verantwortung für den Erfolg der Baumaßnahme (Qualität, Kosten und Zeit)! Somit kann man eine Baustelle auch als ein kleines Unternehmen im großen Unternehmen betrachten, das in einer möglichst günstigen Kombination von Menschen, Maschinen und Materialien den unternehmerischen Erfolg herbeiführen soll!

Grundsätzlich kann man die an einer Baustelle beteiligten Mitarbeiter auch dadurch unterscheiden, dass sie zum ausführenden Team (Projektleiter/Bauleiter, Polier, gewerbliche Arbeitskräfte und Projektkaufmann/Controller) einer Baustelle gehören oder dass sie als Dienstleister (z.B. Kalkulator, Arbeitsvorbereiter, Einkäufer etc.) tätig werden. Das Projektteam besteht aus Mitarbeitern, die ein Gehalt beziehen (Projektleiter/Bauleiter, Polier und Baukaufmann) oder den gewerblichen Mitarbeitern (z.B. Baugerätefahrer bzw. -führer oder Asphaltkolonne (z.B. Einbaumeister, Vorarbeiter usw.).

Alle Mitarbeiter einer Baustelle benötigen ein spezielles, auf den Beton- oder Asphaltstraßenbau zugeschnittenes Know-How. Darüber hinausgehend werden Kenntnisse der Gewerke benötigt, die mit ihren Schnittstellen an den Straßenbau anschließen oder vorweglaufen, denn zum Straßenbau gehören ebenfalls der Erdbau, der Kanalbau, die Straßenmarkierung oder die Beschilderung, sofern diese Arbeiten nicht gesondert an andere Unternehmen vergeben worden sind. Die Projektkonstellation hängt natürlich immer auch von der Komplexität und der Größe der Baumaßnahme ab.

Jeder Mitarbeiter einer Baustelle trägt somit an seinem Platz die Verantwortung für seine Arbeitsleistung, die sich in der Gesamtleistung aller Mitarbeiter zu einem fertigen Bauwerk zusammenfügt.

Ein Sonderfall liegt vor, wenn der Auftragnehmer (Straßenbauunternehmen) die gesamte zu erbingende Leistung oder einen Teil davon nicht selbst, sondern über Nachunternehmer erbingt. Dann verschiebt sich der Schwerpunkt der Bauaufgabe in den dispositiven Bereich, weil dann lediglich ein Projekt- oder Bauleiter die interne Bauaufsicht führen muss, damit das Bauvorhaben oder Teile davon vom Nachunternehmen auch entsprechend der Planung in der vertraglich vereinbarten Qualität, der Zeit und dem Kostenrahmen ausgeführt wird, ohne dass eigene Arbeitskräfte eingesetzt werden.

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